Anbieter von Domain- Parking, wie beispielsweise SEDO haften per se nicht für fremde
Rechtsverletzungen, sondern als Mitstörer erst ab Kenntnis
einer Verletzung durch seine Kunden.
( so OLG Ff. a. M. v. 25.02.2010, Az. : 6 U 70/09)
Anbieter von Domain- Parking, wie beispielsweise SEDO haften per se nicht für fremde
Rechtsverletzungen, sondern als Mitstörer erst ab Kenntnis
einer Verletzung durch seine Kunden.
( so OLG Ff. a. M. v. 25.02.2010, Az. : 6 U 70/09)